§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der DRE Management GmbH, Kurfürstenstraße 1, 80801 München (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Auftraggebern über die Erbringung von Leistungen im Bereich der Immobilienverwaltung, des Immobilienmanagements, der Beratung sowie verwandter Dienstleistungen.
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
(3) Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
§ 2 Vertragspartner und Vertragsschluss
(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
(2) Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers, durch Unterzeichnung eines individuellen Vertrages oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
(3) Der Auftraggeber versichert, bei Abschluss des Vertrages als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB zu handeln, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
§ 3 Leistungsumfang
(1) Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen individuellen Vertrag, der Auftragsbestätigung oder einem Leistungsverzeichnis. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
(2) Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen sowie unter Beachtung der anerkannten Regeln der Technik und Branchenstandards im Bereich der Immobilienwirtschaft.
(3) Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Mehrleistungen werden gesondert vergütet.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle für die Durchführung des Auftrages erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.
(2) Der Auftraggeber benennt einen Ansprechpartner, der befugt ist, verbindliche Erklärungen abzugeben und Entscheidungen zu treffen.
(3) Verzögerungen, die durch unzureichende Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Mehraufwand gesondert in Rechnung zu stellen.
§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung richtet sich nach der jeweiligen vertraglichen Vereinbarung. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht abweichend vereinbart.
(3) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
(4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, angemessene Vorschüsse oder Abschlagszahlungen zu verlangen.
§ 6 Laufzeit und Kündigung
(1) Die Vertragslaufzeit richtet sich nach der individuellen Vereinbarung. Fehlt eine Regelung, wird der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Parteien mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei erheblichen Vertragsverletzungen oder Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen.
(3) Kündigungen bedürfen der Schriftform.
§ 7 Vertraulichkeit
(1) Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen – insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse – streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
(2) Diese Verpflichtung gilt über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus fort.
§ 8 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Eine weitergehende Haftung ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn und Schäden aus Datenverlust, sofern diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
§ 9 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
(1) Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
(2) Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber nur ausüben, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht und unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
§ 10 Datenschutz
Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO. Nähere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung auf dieser Website.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ist München, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
(4) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.
Kontakt
DRE Management GmbH
Kurfürstenstraße 1, 80801 München
E-Mail: info@dremanagement.de